Förderungen und Mehrwertsteuerbefreiung für Balkonkraftwerke.

Dr. Grob Energy GmbH
2023-02-09 08:17:00 / Allgemein / Kommentare 0

Nicht nur Dachanlagen, sondern auch Balkonkraftwerke können vom Staat gefördert werden. In einigen Städten sind bis zu 500 Euro möglich. Diese Anlagen ermöglichen es Mietern und Wohnungsbesitzern, einfach ihren eigenen Solarstrom zu produzieren und gleichzeitig die Umwelt zu schonen und ihren Verbrauch zu senken. Je nach Standort und Wetterbedingungen kann ein Balkonkraftwerk bis zu 200 Euro pro Jahr an Stromkosten sparen.

Seit Januar 2023 gibt es eine einheitliche Förderregelung durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Solaranlagen, einschließlich Balkonkraftwerke. Dies spart Kunden automatisch 19 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme, die in Form von Zuschüssen angeboten werden. Die Höhe dieser Förderungen variiert und hängt oft von der Anzahl der Module und der Gesamtleistung ab.

In Schleswig-Holstein werden private Photovoltaik-Anlagen durch das Förderprogramm "EE-Energiesparende Gebäude und Klimaschutz" gefördert. Dabei gibt es Zuschüsse für die Anschaffung von Balkonkraftwerken und anderen Mini-PV-Solarsystemen. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Anlage und dem Standort ab, kann jedoch bis zu 50% der Anschaffungskosten betragen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten der Förderung in Schleswig-Holstein genau zu informieren, um die Anschaffung eines Balkonkraftwerks so günstig wie möglich zu gestalten. Neuanträge werden ab dem 31. März 2023 erst wieder angenommen.

Eine Kombination aus Mehrwertsteuerbefreiung und regionalen Förderungen kann den Anschaffungspreis eines Balkonkraftwerkes signifikant reduzieren. Die Kosten für die Anschaffung des Kraftwerks können durch gesparte Stromkosten innerhalb von 4 bis 8 Jahren amortisiert werden. Danach liefert das Balkonkraftwerk kostenlos Strom für meist weitere 12 Jahre. Es lohnt sich also immer, sich über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt zu informieren.

Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

*Angaben vom 09.02.2023 und ohne Gewähr

Baden-Württemberg

Bühl 300 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Freiburg 200 € pauschal
Friedrichshafen 300 € pro Haushalt mind. 300 Watt
Friolzheim 100 € pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak
Heidelberg bis zu 750 € – Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Heidelberg 200 € pro Haushalt bis zu 600 Watt
Lörrach 200 € pauschal pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak    
Ludwigsburg max. 300 €, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 €
Neubulach 300 Watt-Peak-Anlage / 50 € // 600 Watt-Peak-Anlagen / 100 €
Schwaikheim 200 € pro Haushalt
Stuttgart 100 € pauschal pro Anlage    
Ulm 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit

 

Bayern

Buckenhof 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 150 €
Diessen 100 € pro Haushalt, bis zu 600 Watt
Erlangen 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 300 € (bis zu 600 Watt)
Forchheim 100,- € (brutto) je angefangene kWp
max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
bis zu 3,9 kWp
Fürth bis 160 € (110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, 50 € für Anschaffungskosten einer steckerfertigen PV-Anlage für Stromkunden der infra)
Günzburg 100 € pauschal pro Anlage
Marolffstein 50 € pro 100 Wp, max. 200 € pro Antragssteller/in
München 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 600 Watt
Moosburg 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € pro Anlage
Peiting 120 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Spardorf 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 200 €
Unterschleißheim 25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Vilseck 100 € / 300 Watt; 150 € / 600 Watt
Weilheim in Oberbayern 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt

Hessen

Darmstadt 200 € pauschal für ein Standard-Modul (300 Watt)
400 € pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 Watt)
max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Lampertheim Zuschuss 60%, max. 500 €
Mörfelden-Walldorf Zuschuss von 200 €
Main-Taunus-Kreis 100 € pauschal pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Wiesbaden 300 € – 400 € zwischen 3,0 – 6,0 kW

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern max. 500 € / Anlage und Haushalt

Niedersachsen

Braunschweig bis 400 Watt 250 € / bis 600 Watt 400 €
Göttingen 180 € pauschal pro Anlage
Jever 120 € / Anlagen. max. 2 Anlagen / Antragsteller werden gefördert
Lüneburg 150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage

Nordrhein-Westfalen

Aachen 300 € pauschal. 150 – 600 Volt-Ampere
Ahaus 50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt
Bönen 100 € pro Wohneinheit
Bonn 50 € für 1 Modul
100 € für 2 Module
bis zu 600 Watt
Borgentreich 100 € pauschal pro Anlage (pro Haushalt)
Castrop-Rauxel 100 € je Wohnung
Düsseldorf 50% der förderfähigen Kosten, maximal € 400, bis zu 600 Watt
Freudenberg 150 € / Anlage 
Fröndenberg 100 € pro Modul, max. 200 €, bis 600 Watt-Peak
Gelsenkirchen pauschal 100 €, bis zu 600 Watt
Hamm 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Hiddenhausen Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
bis zu 600 Watt
Kamp-Lintfort 100 € pro Wohnung, bis zu 600 Watt
Kirchlengern 300 € pro Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere
Köln 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Langenfeld 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt
Lüdenscheid 500 € / Anlage, bis zu 600 Watt
Oberhausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Olsberg 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt
Recklinghausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Rheinisch-Bergischer-Kreis Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 € (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Rietberg 80 € / Modul, max. 2 Module pro Haushalt
Voerde am Niederrhein 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt
Wesel 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt
Wickede (Ruhr) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
Willich 250 € Wohneinheit, 0,4 – 0,6 kWh

Rheinland-Pfalz

Koblenz 70 € pro Modul (max. 2 Module)
Pirmasens 75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt ; 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt
Urmitz 100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt

Schleswig-Holstein

Kiel 100 € pauschal pro Anlage
Lübeck 200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt